Kinderbild Zilles

» Was machen wir?

  

Unsere Praxis möchte vertrauensvoller Partner in der Zeit des Erwachsenwerdens sein. Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren dürfen sich bei uns wohlfühlen und sind gern gesehene Gäste.
 

Behandlungsspektrum

Vorsorgeuntersuchungen, allgemeine und symptombezogene Untersuchungen, Entwicklungsdiagnostik, individuelle Impfberatung und Impfungen (s. Infothek), Labordiagnostik, Beratung und Anleitung von Patienten und Eltern z. B. bei Entwicklungsauffälligkeiten oder Verhaltensbesonderheiten sowie alle anderen Fragestellungen hinsichtlich Gesundheit, Krankheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Wir verstehen uns als Begleiter bei der Betreuung Kinder und Jugendlicher mit chronischer Erkrankung oder Behinderung und Unterstützer bei der Koordination der erforderlichen Behandlungen.
 

Sonografie

In unserer Praxis befindet sich ein Sonografie-Gerät. Damit führen wir die Sonografie der Säuglingshüfte i.d.R. bei der Vorsorgeuntersuchung U3 bzw. bei Bedarf auch schon davor oder als Kontrolle direkt vor Ort durch. Je nach Fragestellung können auch die Bauchorgane mittels Ultraschall untersucht werden.
 

Homöopathie

Wir sind die erste Praxis für Kinder- und Jugendmedizin im Umkreis von Paderborn und Borchen, die ergänzend zur Kinder- und Jugendmedizin eine klassisch homöopathische Behandlung anbietet. Dazu werden nach ausführlicher Anamnese akute und chronische Krankheiten nach dem Heilprinzip Hahnemanns (Ähnlichkeitsprinzip) mit homöopathischen Einzelmitteln behandelt.
Dr. Zilles nutzt die Homöopathie ergänzend zu der "klassischen" Tätigkeit eines Kinder- und Jugendarztes, d.h. wenn Sie als Eltern dies wünschen, wendet sie diese Behandlung gerne an. In vielen, insbesondere akuten Fällen lässt sich erfahrungsgemäß schnell ein Mittel finden. Manchmal ist jedoch eine ausführliche Anamnese angeraten: Sie führen ein längeres Gespräch mit Dr. Zilles und im Anschluss "repertorisiert" (Wichtung der Symptome) sie das passende Mittel.
 

Individuelle Gesundheitsleistungen

Als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Patienten daher in der Praxis selber zahlen müssen.

Diese Leistungen sind nicht dringend, Patienten dürfen und sollen sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung nehmen, eine Entscheidung gegen ein IGeL-Angebot hat keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis, Patienten haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich dazu weitergehend bei ihrer Krankenkasse beraten zu lassen, die Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und die Patienten erhalten eine (Kurz-) Rechnung zur Begleichung des ärztlichen Honorars.

Einige IGeL (z.B. ein ärztliches Attest „Frei von ansteckenden Krankheiten“ für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen) und die entstehenden Kosten haben wir auf einem Infoblatt aufgeführt.

 

Atteste für Gemeinschaftseinrichtungen

Kinder- und jugendärztliche Praxen werden immer wieder um die Ausstellung verschiedenster Atteste/ Bescheinigungen gebeten, die oft auf eigenen „Hausregeln“ der anfordernden Einrichtungen oder der Träger basieren.
Das Ausstellen dieser Atteste/Bescheinigungen bedeutet eine zusätzliche organisatorische aber auch finanzielle Belastung (s. "Individuelle Gesundheitsleistungen") für die Eltern und verbraucht Praxiszeit, die dringend für unsere primäre Aufgabe der Krankenversorgung benötigt wird.
Bei zunehmendem Mangel an Kinder- und Jugendärzt*innen und steigender Arbeitsbelastung in den Praxen beschränken wir uns darauf, nur Atteste/Bescheinigungen auszustellen, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Das entsprechende Informationsblatt des bvkj können Sie bei Bedarf der Leitung der anfordernden Gemeinschaftseinrichtung vorlegen.